Wir weichen keiner Frage aus.
Bei einer Immobilienfinanzierung handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen, bei dem Sie die Kreditsumme nicht nach Belieben verwenden dürfen. Grundsätzlich kann man eine Baufinanzierung für den Bau oder Kauf von Häusern und Wohnungen verwenden. Auch für Umbau, energetische Sanierung und Modernisierungsarbeiten an bestehenden Objekten ist eine Baufinanzierung möglich. Nicht zuletzt aufgrund der aktuell niedrigen Darlehenszinsen, sollte bei einer bereits laufenden Finanzierung die Anschlussfinanzierung im Blick behalten werden.
Für Ihre Baufinanzierung prüfen Sie zunächst, wie hoch die monatliche Belastung liegen darf, um die maximale Ratenhöhe für das Darlehen festlegen zu können. In einem weiteren Schritt prüfen Sie das zur Verfügung stehende Eigenkapital und ermitteln gemeinsam mit einem Berater das mögliche Budget für Ihren Haus- oder Wohnungskauf. Auf dieser Basis können Sie sich auf die Suche nach der passenden Immobilie begeben. Ist diese gefunden, kann ein konkretes Finanzierungsangebot erstellt werden. Dabei sollten auch mögliche öffentliche Fördermittel berücksichtigt werden. Anschließend unterzeichnen Sie und der Verkäufer beim Notar den Kaufvertrag. Es folgen die Eintragung ins Grundbuch und die Übergabe der Immobilie.
Mehr zum Thema Ablauf einer Baufinanzierung
Beim Bau oder Kauf einer Immobilie sollten Sie ca. 10 Prozent der Investitionskosten als Eigenkapital bereithalten. Damit können Sie die anfallenden Kaufnebenkosten für Notar, Grundbucheintrag und Grunderwerbsteuer sowie gegebenenfalls Maklergebühren decken und die benötigte Kreditsumme senken. Je mehr Eigenkapital Sie mitbringen, desto besser werden die Konditionen und desto niedriger fallen die Raten Ihrer Baufinanzierung aus.
Ganz gleich, ob Sie ein neues Haus bauen, eine bereits bestehende Immobilie kaufen oder modernisieren möchten: In vielen Fällen gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig über mögliche Fördermittel informieren und beraten lassen. Folgende Mittel stehen aktuell zur Verfügung:
KfW-Darlehen:
Geht es um Neubau- oder Sanierungsvorhaben vergibt die KfW hohe Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Mittel gibt es unter anderem für energiesparende Neubauten, energetische Modernisierungen, altersgerechte Umbauten oder das Nachrüsten von Sicherheitstechnik am Haus. Wichtig: Die Förderung ist in aller Regel vor Vorhabensbeginn zu beantragen.
Wohnungsbauprämie:
Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine Förderung, die dem Bausparer dabei hilft, seine Wohnwünsche zu verwirklichen. Berechtigt sind Arbeiter, Angestellte, Beamte, Studenten und Selbstständige, die unter der Einkommensgrenze liegen. Alle ab 16 Jahre, die einen Bausparvertrag abschließen, erhalten seit 01.01.2021 die Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % für die Sparleistung.
Zuschüsse für die energetische Sanierung:
Eine energetische Sanierung sorgt für sinkende Heizkosten und einen höheren Wohnkomfort. Sie entlastet aber auch das Klima und wird daher gefördert. Neben Darlehen der KfW gibt es dabei eine Vielzahl weiterer Zuschussprogramme.
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Vermögenswirksame Leistungen:
Bei den vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – handelt es sich um zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers. Sie sind eine freiwillige Leistung und unterstützen beim Vermögensaufbau der Arbeitnehmer – einen gesetzlichen Anspruch gibt es also nicht. Ob der Arbeitgeber zahlt und in welcher Höhe, wird im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Die VL können maximal 40 Euro pro Monat betragen. Diese können in unterschiedliche Anlageformen investiert werden. Abhängig vom späteren Verwendungszweck eignen sich entweder ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan für die vermögenswirksamen Leistungen. Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit auf staatliche Förderungen.
Arbeitnehmer-Sparzulage:
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zum Beispiel auf Ihrem Bausparvertrag anlegt. Alleinstehende können bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln, da es durch Abzüge und Freibeträge niedriger ausfällt.
Es ist natürlich unmöglich, dass wir auch verlässlich um 2 Uhr nachts immer erreichbar sind. Ausgeschlossen ist es aber nicht. Wir versuchen immer, auch außerhalb der Bürozeiten für unsere Kunden da zu sein.
Keine Sorge – das Gesetz schützt Sie vor vorgesehenen Kosten dieser Art. Selbst nach Vertragsabschluss haben Sie noch 14 Tage lang die Möglichkeit, Ihr Einverständnis zu widerrufen.
Allerdings! Wir befinden uns stetig im Wachstum und suchen im Moment neue Mitarbeiter. Welche Stellen ausgeschrieben sind, überprüfen Sie bitte unter dem Menüpunkt Jobs.
Selbstverständlich ja! Überzeugen Sie Sich aber gerne persönlich von mir und meinen Fähigkeiten. Die Beratungstermine sind aus diesem Grund auch kostenlos – Ich bin für Sie da. Gerne auch bei Ihnen vor Ort.